Fördern und unterstützen auch Sie – als Einzelperson, Verein, Firma oder Institution – unsere Arbeit und werden Sie Mitglied unseres Vereins. Für die Jahresmitgliedschaft wird ein Jahresbeitrag erhoben.
Einzelmitgliedschaft | mindestens Fr. 20.- |
Familienmitgliedschaft | mindestens Fr. 30.- |
Firmenbeitrag | mindestens Fr. 50.- |
Die Jahresmitgliedschaft erfolgt mit der Bezahlung des Jahresbeitrages und kann an folgende Bankverbindungen überwiesen werden:
Bank | IBAN / Postcheck |
Schwyzer Kantonalbank, 8852 Altendorf | CH78 0077 7002 2926 7014 5 |
Bank Linth LLB AG, 8852 Altendorf | CH40 0873 1001 3001 2201 5 |
Für Ihre wertvolle Unterstützung danken wir Ihnen im Namen des Vorstandes ganz herzlich.
Die Generalversammlung ist oberstes Organ des Vereins, sie vollzieht die Wahlen und fasst Beschlüsse, die ihr von den Statuten zugewiesen sind. Teilnehmen können nur Mitglieder, die die Mitgliedschaft mit der Bezahlung des Jahresbeitrages erfüllt haben.
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Frühjahr zur Erledigung folgender Geschäfte statt:
Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten und der Rechnung mit Bericht der Revisoren
Festsetzung des Jahresbeitrages und Genehmigung des Budgets
Wahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
Behandlung von Anträgen
Anträge aus dem Kreis der Mitglieder an die ordentliche Generalversammlung müssen mindestens zwei Wochen vor dem Datum derselben schriftlich dem Vorstand eingereicht werden.
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann durch Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
Die Statuten unseres Vereins entnehmen Sie dem nachfolgenden PDF.
Neben den eigenen Aktivitäten unterstützt der VVA verschiedenste Projekte um seinem Auftrag gerecht zu werden. Gesuchssteller bitten wir, das dazugehörige Formular vollständig auszufüllen.